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Rastatt hat entschieden: Nein, ich will!

Mit großer Erleichterung nehmen die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen im Baden-Badener Gemeinderat, im Rastatter Kreistag und im Rastatter Gemeinderat das Ergebnis des Bürgerentscheids zur Kenntnis. Offensichtlich haben sich in der Bevölkerung die besseren Argumente durchgesetzt – selbst wenn es die Logik der Fragestellung nicht gerade leicht gemacht hat.

Dass ein Bürgerentscheid durchgeführt worden ist, ist Ausdruck der direkten Demokratie, mit der die Angelegenheit nun geklärt ist. Die Motivation für diesen Bürgerentscheid war in unseren Augen allerdings ein Paradebeispiel für die Haltung „Not in My Backyard/Nicht in meinem Hinterhof“. Wir sehen im Misserfolg der Kampagne der InitiatorInnen deshalb auch einen Erfolg des Gemeinsinns gegenüber dem Egoismus. Ein funktionierendes Gemeinwesen ist nur möglich, wenn jede und jeder Einzelne bereit ist, auch Nachteile in Kauf zu nehmen.

Damit ist nun der Weg frei für die weitere Planung. Die von einer Mehrheit im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden aufgestellten Bedingungen halten wir für lösbar, wenn alle Beteiligten zu Zugeständnissen bereit sind.

In den vergangenen Jahren waren Bündnis 90/Die Grünen im Aufsichtsrat, im Kreistag und im Gemeinderat Baden-Baden die treibende Kraft bei der Entwicklung hin zu einem Zentralklinikum. Gemeinsam haben wir an der Ausarbeitung der Kriterien für einen Standort gearbeitet und gemeinsam haben wir den favorisierten Standort am Münchfeldsee unterstützt.

Gleichzeitig halten wir fest an  unseren Vorschlägen für eine ökologisch und sozial verträgliche Realisierung des Zentralklinikums:

  1. Anbindung an die S-Bahn durch einen Haltepunkt am Wintersdorfer Gleis
  2. Abkoppelung des Münchfelds vom Durchgangsverkehr
  3. Umfassende Begrünung des Klinikgebäudes
  4. Zertifizierung des Neubaus durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen mit mindestens dem Gold-Standard

Wir rufen alle Menschen in Mittelbaden dazu auf, jetzt konstruktiv an der Realisierung unseres neuen, gemeinsamen Zentralklinikums am Münchfeldsee mitzuwirken und kleinliche Egoismen hinten anzustellen. Diese Verantwortung tragen wir alle gemeinsam! 

 

 

Haushaltsrede 2023 im Rastatter Kreistag

Die dramatischen Folgen des Klimawandels werden in den Industriestaaten nach wie vor nicht wirklich ernst genommen.“, sagte Hans-Peter Behrens vor genau zehn Jahren hier an dieser Stelle.

Heute, nach Hitzesommern, Trockenheiten, Waldbränden und Überschwemmungen, werden sie ernst genommen.  Der Auerhahn verschwindet, die Tigermücke „bereichert“ unsere Fauna.

2013 wäre es noch möglich gewesen, mit maßvollen Schritten das 1,5°-Ziel anzugehen. 2023 wird es zunehmend unrealistisch, unsere Gebäude, unseren Verkehr, unsere Wirtschaft, unsere Landwirtschaft in der gebotenen Geschwindigkeit klimaneutral zu machen, (die gesamte Haushaltsrede finden Sie schriftlich hier oder als Video)

 

Auch aus ökologischer Sicht ist Münchfeldsee der beste Standort für das Klinikum

Anhand der Äußerungen verschiedener LeserInnen könnte man den Eindruck gewinnen, beim Standort Münchfeldsee handele es sich um ein besonders wertvolles Biotop, und dies sei beim Auswahlverfahren entweder schlicht übersehen oder gar böswillig ignoriert worden. Andererseits wird so getan, als sei das ehemalige Gelände der Merzeau-Kaserne nur Ödland ohne ökologischen Wert. Das Gegenteil ist aber der Fall.

In Wirklichkeit ist die für das neue Zentralklinikum vorgesehene Fläche größtenteils Sportplatzrasen. Ihre ökologische Wertigkeit dürfte äußerst bescheiden sein. Eine verwilderte Industriebrache wie Merzeau bietet dagegen regelmäßig zahlreichen Tier- und Pflanzenarten eine Heimat, und dies selbst dann, wenn ein Gelände als kontaminierte Altlast gilt.

Wer meint, unter Berufung auf Natur und Umwelt andere Standorte erneut in´s Spiel bringen zu können, sollte besser noch mal genauer hinschauen: der Standort „Weiher“ wurde explizit auch wegen seiner ökologischen Bedeutung (insbes. eines Wildtierkorridors im Generalwildwegeplan) schlechter bewertet. Der Standort Balg liegt in einer Grünzäsur und würde samt Strassenneubau umfangreiche „Eingriffe“ (also die Abholzung) von Streuobstbeständen zur Folge haben. Der Segelflugplatz sollte allein schon aus Gründen des Trinkwasserschutzes tabu bleiben.

Auch könnte man aus verschiedenen Äußerungen den Eindruck gewinnen, das neue Zentralklinikum entstünde nicht am, sondern auf dem Münchfeldsee. Einmal abgesehen davon, dass dies sicher eine architektonische Herausforderung darstellen würde, sei all jenen gesagt: der Münchfeldsee bleibt bestehen. Er wird vielleicht sogar mehr Menschen zugänglich sein als heute und allen PatientInnen den schönen Anblick bieten, den er heute schon bietet. Dass der Gesundungsprozess auch von einer ansprechenden Umgebung positiv beeinflusst wird, ist mittlerweile unstrittig. Trotzdem scheinen manche Mitmenschen der Meinung zu sein, ein Krankenhaus dürfe keinesfalls in schöner Landschaft stehen, sondern gehöre in eine möglichst abstoßende Umgebung – am Besten ein Industriegebiet.

Was den Blick auf den Münchfeldsee künftig allerdings beeinträchtigen wird, ist die Querspange. Darüber hinaus wird dieses neue Asphaltband nicht nur eine optische Barriere zur offenen Landschaft darstellen, sondern auch die Frischluftzufuhr unterbrechen, zusätzliche Hitze produzieren und für viele Tiere unüberwindbar sein. Wer die Querspange fordert, kann nicht glaubwürdig unter „ökologischem“ Deckmantel gegen das Krankenhaus argumentieren.

Es ist also relativ einfach, gegen jeden denkbaren Standort vorgeblich „ökologische“ Argumente zu finden, und damit auch jeden Standort zu zerschießen. Wesentlich schwieriger bis unmöglich ist es hingegen, einen in jeder Hinsicht konfliktarmen Standort ausfindig zu machen. Wir stehen vor der großen Herausforderung, die versorgung für die Menschen in Mittelbaden sicher zu stellen – und zwar gerade für diejenigen von uns, die sich die Behandlung in einer teuren Privatklinik nicht leisten können. Jede und jeder sollte sich gut überlegen, in wessen Hände sie/er diese Aufgabe legen möchte.

 

Chaostage in Baden-Baden

Sowohl der Rastatter Kreistag als auch der Baden-Badener Gemeinderat haben im Februar vergangenen Jahres in einer Aufsehen erregenden Entscheidung dem Neubau eines einzigen zentralen Klinikums für Mittelbaden zugestimmt. Beide Abstimmungen fielen nahezu einstimmig bzw. mit einer übergoßen Mehrheit. Man sollte vermuten, dass allen Beteiligten damals klar gewesen wäre, dass dieses neue Zentralklinikum nur in EINER der beteiligten Kommunen stehen kann und nicht in beiden gleichzeitig (auch wenn das Modell „Panmunjom“, also direkt auf der Kreisgrenze, von mir nur halb im Spaß als salomonische Lösung in´s Gespräch gebracht wurde). Orchestriert wurden diese Beschlüsse auch von Beteuerungen, dass man letzten Endes den bestmöglichen Standort für ALLE BürgerInnen Mittelbadens wolle.

Die teils hysterischen Reaktionen aus Baden-Baden auf die Nachricht, dass der Rastatter Standort am Münchfeldsee laut Empfehlung der Gutachter der am besten geeignete sei, sind insofern erstaunlich. Offensichtlich waren sich so manche in Baden-Baden sicher, dass „der beste“ aller Standorte nur im Stadtkreis liegen könne. Lediglich die beiden bündnisgrünen Fraktion haben stets ausdrücklich erklärt, auch einen Standort auf der jeweils anderen Seite der Grenze akzeptieren zu wollen. Um so wichtiger erschien es uns, ökologische Aspekte frühzeitig in das Verfahren einzuarbeiten.

Ein derart komplexer Entscheidungsprozess, dazu noch unter Beteiligung zweier Gesellschaftergremien, ist nur Schritt für Schritt, in einem transparenten Verfahren, möglich, und auch nur dann, wenn man sich von Anfang an auf klare Spielregeln einigt. Deshalb wurden im Mai 2021 die Kriterien für die Auswahl eines Standortes detailliert festgelegt, ein Gutachterbüro beauftragt und ein paritätisch besetzter Beirat geschaffen.

Dieselben Leute, die jetzt „schwerwiegende Nachteile“ für die EinwohnerInnen Baden-Badens heraufbeschwören und die ganze Standortsuche neu aufrollen wollen, weil ihnen das Ergebnis nicht passt, haben sowohl der Vorgehensweise als auch den zugrunde liegenden Auswahlkriterien zugestimmt. Wären da nicht die bündnisgrünen GemeinderätInnen mit ihren Änderungsanträgen gewesen – es hätte im Baden-Badener Gemeinderat nicht einmal eine Diskussion darüber gegeben. Offensichtlich hatte es in Baden-Baden außer den Bündnisgrünen niemand für nötig befunden, sich mit der schwierigen Thematik auseinanderzusetzen.

Auch dass der Segelflugplatz erst gar nicht in die engere Auswahl einbezogen wurde, war die souveräne Entscheidung des Baden-Badener Gemeinderats selbst. Offensichtlich halten es aber  einige PressevertreterInnen für angebracht, ihren LeserInnen für dumm zu verkaufen. Wie sonst wäre es zu erklären, dass man irrlichternde Gemeinderäte in Interviews und Stellungnahmen verbreiten lässt, man könne jetzt den ganzen Entscheidungsprozess mit neuen Standorten noch einmal neu aufrollen?

Wer sollte überhaupt noch mit einer Partnerin zusammenarbeiten, die sich nicht an Beschlüsse hält?

Die möglichen Beweggründe für ein solches Verhalten sind vielfältig und können z. T. nur vermutet werden: vielleicht will jemand ja wirklich nur den Standort durchdrücken, den er selbst für den einzig richtigen hält. Auch das Schielen nach Wählerstimmen wird eine Rolle spielen. Gleichzeitig sehen jetzt aber anscheinend auch diejenigen ihre Zeit gekommen, denen das ganze Konstrukt eines gemeinnützigen kommunalen Klinikums aus ideologischen Gründen schon immer ein Dorn im Auge war. Und wieder anderen macht es jenseits aller Inhalte einen Riesenspaß, den ungewollten neuen Oberbürgermeister auflaufen zu lassen.

Sollten diese vereinigten destruktiven Kräfte in Baden-Baden die Oberhand gewinnen und die Stadt einseitig aus dem gemeinsam beschlossenen Entscheidungsprozess aussteigen, wäre alles möglich – bis hin zum Auseinanderbrechen des Klinikverbunds oder die Privatisierung. Soll hinterher keineR behaupten, das hätte er/sie nicht gewollt. Brexit lässt grüßen!

 

Haushaltsrede im Kreistag 2021

Nein, dies ist kein Krisenhaushalt – auch wenn das für manche überraschend sein mag. Dank der Unterstützung des Bundes und des Landes … Haushaltsrede Bündnis 90 Grüne 2021

 

Aus für die Ostanbindung

„Sie wollten mit dem Kopf durch die Wand – stattdessen sind sie gegen die Wand gefahren.“

Mit diesen Worten kommentiert Manuel Hummel, Vorsitzender der bündnisgrünen Kreistagsfraktion, die gescheiterte Planfeststellung für die Ostanbindung. Bündnis90/Die Grünen sind die einzige Gruppierung im Kreistag, die sich stets gegen eine Anbindung des Baden-Airparks von Osten an die Autobahn gewandt hat. „Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass es Alternativen gibt – aber Landrat und Kreistagsmehrheit haben diese ignoriert.“ Und die Durchschneidung eines FFH(Flora, Fauna, Habitat)-Gebiets  von europäischem Rang ist nun mal unzulässig, wenn Alternativen möglichen sind.

Spätestens mit der Vorlage eines konkreten Plans für eine Nordanbindung durch den NaBu hätte jedem klar sein müssen, dass das alleinige Beharren auf einer Ostanbindung – mit all ihren ökologischen Problemen – vor Gericht keinen Bestand haben könne, so Hummel. „Dass auch das Regierungspräsidium diesen Mangel so sieht, erfüllt uns mit großer Befriedigung. Eine andere Entscheidung wäre rechtlich auch völlig abwegig gewesen.“

Die Behauptung, die Ostanbindung werde den EinwohnerInnen von Hügelsheim eine nennenswerte Entlastung bringen, war nach Überzeugung der Grünen ohnehin ein leeres Versprechen. Dies wird auch durch das jetzt vorliegende Rechtsgutachten bestätigt. „Sämtliche Kreistage der vergangenen 20 Jahre haben rein gar nichts unternommen, um die BürgerInnen Hügelsheims zu entlasten. Stattdessen hat man sie mit der vagen Hoffnung auf eine bessere Zukunft vetröstet und ruhig gestellt“. Selbst ein Antrag der Bündnisgrünen im März 2012, ein Bündel von Maßnahmen (Geschwindigkeitsbeschränkung, Nachtfahrverbot für LkW, Umleitung über die K 3759, verbesserte Busanbindung, Erhöhung der Parkgebühren) auch nur zu prüfen, wurde von sämtlichen anderen KreisrätInnen abgelehnt.

Der Beschluss des Kreistags vom 21. Juli 2020 beendet den jahrelangen Versuch, geltendes Recht zu mißachten. Deshalb ist dies ein guter Tag für den Naturschutz; ein guter Tag für die BürgerInnenrechte; und ein guter Tag für den Rechtsstaat.

Demokratie in Zeiten der Corona

Nachdem die Corona-Krise sich als ein länger anhaltender Zustand abzeichnet, stellt sich auch für alle AkteurInnen in der Kommunalpolitik die Frage, in welcher Weise die Abeit des Kreistags weitergeführt werden kann und muss.

Mit den bislang durch Landrat Toni Huber getroffenen Maßnahmen, welche den Zuständigkeitsbereich des Kreistags berühren, sind wir ausdrücklich einverstanden. Ungewöhnliche Situationen erfordern ungewöhnliche Maßnahmen. Aber auch wenn es kurzfristig möglich ist, auf Sitzungen zu verzichten, bleibt die Notwendigkeit bestehen, wichtige Entscheidungen zu treffen und das Handeln der Verwaltung zu kontrollieren. Die Absage oder das Verschieben von Sitzungen und die Übernahme von Entscheidungen durch den Landrat keine Dauerlösung sein kann, falls die Corona-Pandemie sich verschärfen und länger anhalten sollte. Beides ist inzwischen so absehbar. Keinesfalls dürfen dringend notwendige Entscheidungen und Maßnahmen aufgeschoben werden, weil der Kreistag nicht beschlussfähig ist. Die Demokratie muss auch in der Krise handlungsfähig bleiben! Der Kreistag und seine beschließenden Ausschüsse sind einzuberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert (§ 29 und § 34 Abs. 5 LKO). Die Ausschüsse können in Notfällen auch frist- und formlos einberufen werden (§ 34 Abs. 5 LKO).

Die Zuständigkeiten des Kreistags, seiner Ausschüsse und des Landrats sind in der Landkreisordnung, der Hauptsatzung des Landkreises und der Geschäftsordnung des Kreistags klar geregelt. Laut § 3 Abs. 1 unserer Hauptsatzung entscheidet der Kreistag über alle Angelegenheiten des Landkreises, die nicht einem Ausschuss oder dem Landrat ausdrücklich übertragen worden sind. Übrigens liegt das Gesundheitswesen ausdrücklich in der Zuständigkeit des Ausschusses für soziale Angelegenheiten (§5 Abs. 4 HS), und nicht komplett beim Klinikum Mittelbaden. Bereits in den vergangenen Legislaturperioden hat die bündnisgrüne Fraktion mehrfach bedauert, dass diese Zuständigkeit zu wenig genutzt wird.

Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass auch die Mitglieder des Kreistags sich Sorgen um ihre eigene Gesundheit machen. Dies gilt insbesondere für die überwiegend Älteren unter ihnen. Die KreisrätInnen sind aber grundsätzlich verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen (§ 29 LKO und Punkt 7.1 der Geschäftsordnung). Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger setzen sich an ihrem Arbeitsplatz oder in ihrem Ehrenamt täglich einem Infektionsrisiko aus – sei es im medizinischen Bereich, in der Kasse im Lebensmitteleinzelhandel, bei Feuerwehr und Sicherheitskräften oder in der Betreuung von Kindern, Pflegebedürftigen und Behinderten. Es wäre ein fatales Signal an die Bevölkerung, wenn die gewählten VolksvertreterInnen ihr Amt nicht mehr wahrnehmen würden, weil sie um ihre Gesundheit fürchten. Der real vorhandenen Gefahr einer Infektion während einer Sitzung kann in den Sitzungen der Ausschüsse durch ausreichende Abstände zwischen den SitzungsteilnehmerInnen wirksam begegnet werden. Auch einem verkleinerten Kreistagsplenum (s.u.) würde unser Kreistagssaal im Rastatter Landratsamt noch ausreichend Raum bieten. Falls notwendig könnten aber auch größere Räumlichkeiten wie in der gegenüberliegenden Reithalle Verwendung finden.

Auch hinsichtlich der Dauer der Sitzungen halte ich eine Kürzung und Straffung für denkbar. Dies sollte in der Fraktionsvorsitzendenbesprechung vorbereitet werden. Auch fraktionslose Mitglieder des Kreistags sollten dabei eingebunden werden. Auf umfangreiche Vorträge nach Punkt 10.1. und eine Aussprache nach Punkt 10.3 der Geschäftsordnung könnte dann teilweise oder ganz verzichtet werden könnte. Der Sachvortrag seitens der Verwaltung kann sich auf das beschränken, was nicht ohnehin den Unterlagen zu entnehmen ist. Die Stellungnahmen der KreisrätInnen können auch zu Protokoll gegeben und/oder per Presseerklärung veröffentlicht werden.

Landkreisordnung und Hauptsatzung bieten bereits jetzt ausreichende Spielräume, um die Entscheidungsfähigkeit der demokratisch gewählten Gremien auch in der Krise aufrecht zu erhalten:

  • Bei zahlreichen Tagesordnungspunkten auf den Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse handelt es sich um Informationen und Kenntnisnahmen. Diese können allesamt den KreisrätInnen auch elektronisch zugänglich gemacht werden. Entsprechendes gilt umgekehrt für Anfragen aus der Mitte des Kreistags. Darüber hinaus sind auch nach unserer Einschätzung viele Beschlüsse weniger dringlich und können aufgeschoben werden.
  • Für die Beschlussfähigkeit des Kreistags ist es ausreichend, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist (§ 32 Abs. 2 LKO). Wie sich bereits im Bundestag und diversen Landesparlamenten gezeigt hat, kann dies auch durch eine Pairing-Vereinbarung unter den Fraktionen geregelt werden. Schlimmstenfalls würden in einer darauf folgenden zweiten Sitzung sogar drei Mitglieder des Kreistags für die Beschlussfähigkeit ausreichen (§ 32 Abs. 3 LKO). Erst dann entscheidet der Landrat in alleiniger Zuständigkeit (§ 32 Abs. 4 LKO).

Vor diesem Hintergrund sehe ich wenig denkbare Konstellationen, die eine Eilentscheidung des Landrats nach § 41 Abs. 4 LKO notwendig machen würden. Keinesfalls kann die Notwendigkeit einer Eilentscheidung damit begründet werden, dass zuvor eine ordentlich anberaumte Sitzung abgesagt worden ist!

Sollten sich die o.g. bereits bestehenden Mitwirkungsmöglichkeiten des Kreistags dennoch als unzureichend oder unpraktikabel erweisen, halte ich auch eine vorübergehende Anpassung der Hauptsatzung für denkbar. So könnten die Zuständigkeitsgrenzen der Ausschüsse (§ 5 Abs. 5 HS) und des Landrats (§ 7 HS) für eine bestimmte Zeit hochgesetzt werden. Um die Einberufung zahlreicher verschiedener Ausschüsse wegen einer vergleichsweise kleinen Tagesordnung zu vermeiden, rege ich die Bildung eines Krisenausschusses als beschließenden Ausschuss nach § 4 der Hauptsatzung an, der dann für alle Bereiche zuständig wäre.

Insgesamt bleibt also festzuhalten: Auch in einer Ausnahmesituation wie der jetzigen ist die Handlungsfähigkeit der kommunalen Demokratie gesichert. Das sollten wir nicht leichtfertig aus der Hand geben.

Presseerklärung der grünen GemeinderätInnen im Wasserversorgungsverband Vorderes Murgtal

Die GRÜNEN Stadträtinnen und Stadträte aus Gernsbach, Gaggenau und Rastatt begrüßen die Entscheidung des Gesundheitsamtes, Eltern von Kleinkindern und Schwangere vor dem Genuß des mit PFC belasteten Trinkwasser des Wasserversorgungsverbandes Vorderes Murgtal zu warnen. Gleichzeitig üben sie Kritik: „Es stellt sich schon die Frage, warum erst die Bürgerinitiative „Sauberes Trinkwasser in Kuppenheim“ beim Umwelt-Bundesamt (UBA) nachfragen und die dortigen Erkenntnisse bekanntmachen musste, bevor die  betroffene Bevölkerung mit „Serviceschreiben“ aufklärt wird“, teilt der Gernsbacher Stadtrat und Landtagsabgeordnete Thomas Hentschel MdL in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Grünen Gemeinderäte mit. Der Bürgerinitiative dankte er für ihr beispielhaftes Engagement. Der Rastatter Gemeinderat Manuel Hummel stellt dabei klar, dass es aus Sicht der GRÜNEN nicht um einen „Service“, sondern um die Sicherung der Lebensgrundlagen und um Gesundheitvorsorge gehe und ergänzt: „Selbst wenn der nächste Meßwert wieder knapp unter dem neuen Grenzwert des Umwelt-Bundesamtes liegen sollte, ändert das nichts daran, dass die tolerierbare wöchentliche Aufnahme um rund 900% überschritten wird.“ Hummel räumt ein, dass es „in dem Gewirr von Grenz- und Richtwerten und dem Bermudadreieck zuständiger Behörden“ schwierig sei, den Durchblick zu behalten und belastbare Entscheidungen zu treffen.  Letztlich hält er es daher für die zwingende Aufgabe der Kommunalpolitik, zur Risikominimierung die schärferen Empfehlungen der EFSA einzuhalten, auch wenn sie noch nicht in geltendes Recht umgesetzt worden sind.

Man könne von dem Wasserversorgungsverband erwarten, dass er die Belastungen der Brunnen im Auge behalte und auch von sich aus mit dem Umwelt-Bundesamt die notwendigen Folgerungen aus den steigenden Belastungen erörtere, betont Martina Jockers, GRÜNE Stadträtin aus Gernsbach. „Die Trinkwasserversorgung fällt in den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge und ist damit Pflichtaufgabe der Gemeinden bzw. des Wasserversorgungsverbands. Da dürfen gerade Menschen aus Risikogruppen, an die sich die Warnung primär richtet, nicht alleine gelassen werden. Für ihre risikolose Versorgung muss von Beginn an Sorge getragen werden“, so Jockers weiter. Eine -noch dazu deutlich verspätete- Meldung über eine PFC-Belastung eines Brunnens reiche da alleine nicht aus. Die Meldungen verunsichern nicht nur Menschen aus den Risikogruppen, weshalb gerade hier eine besonders zuverlässige und vollständige  Informationspolitik und konkrete Handlungsempfehlungen erforderlich seien. Jeder habe das Recht über mögliche alternative Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt zu werden.

Die GRÜNEN fordern ausserdem auch Aufklärung darüber, ob es nicht schon früher möglich gewesen wäre, den am stärksten belasteten Brunnen aus dem Versorgungsnetz zu nehmen, ohne die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gefährden. Dazu werde es Nachfragen an die Verwaltungen der betroffenen Gemeinden geben.

12 ‰

Überraschend ist es, wenn alle überrascht sind – vor allem diejenigen, die es eigentlich wissen müssten: die Steigung der Rampen im Rastatter Tunnel ist für schwere Güterzüge zu groß.

Während der Bauphase und vor dem Einbruch des Tunnels waren viele Gremien – so auch die Regionalversammlung Mittlerer Oberrhein und der Rastatter Kreistag –  auf der Baustelle und wurden umfassend informiert. Zu keinem Zeitpunkt hat dabei jemand von der Deutschen Bahn behauptet, der Tunnel werde Rastatt komplett vom Güterverkehr entlasten. Im Gegenteil: auch auf meine eigene – damals uninformierte – Nachfrage wurde mir geantwortet, der Rastatter Tunnel sei v.a. eine Hochgeschwindigkeitstrasse für den ICE und TGV.

Wenn jetzt in den BNN und im RAZ eine angeblich sensationelle Neuigkeit skandalisiert wird und kommunale Funktionsträger Protestbriefe schreiben und Resolutionen anleiern, deutet das also v.a. auf eins: Uninformiertheit.

Die Steigung von 12 ‰ steht seit mindestens 1992 in den Planfeststellungsunterlagen und ist Teil der Planfeststellung 1998.

Eine Resolution gibt es bereits: am 6. April 2016 verabschiedeten die Regionalverbände Südlicher und Mittlerer Oberrhein (im Infocenter des Tunnels!) gemeinsam eine Resolution, in der eine Führung des Güterverkehrs „möglichst auf Strecken mit optimalem Lärmschutz und den siedlungsabgewandten Teilen der Strecke“ gefordert wird – eine konkrete Aussage zur Nutzung des Rastatter Tunnels und zur Durchfahrung des Rastatter Bahnhofs machte sie jedoch nicht. In Anlage 2 der Sitzung wird wolkig gefordert: „Doch erst mit einem entsprechendem Betriebsprogramm, welches lärmintensive Verkehre auch tatsächlich über die siedlungsferne Neubaustrecke und durch den Tunnel führt, können die Entlastungspotentiale für die Anliegerkommunen tatsächlich realisiert werden.“ Dennoch ist ausdrücklich von Spitzengeschwindigkeiten von „bis zu 250 km/h“ die Rede. Güterzüge können damit nicht gemeint sein. Was aber allen hätte klar sein können: Hochgeschindigkeitszüge und schwere Güterzüge vertragen sich schlecht auf derselben Trasse.

Was künftig durchaus den Tunnel passieren können wird sind Stückgut-Güterzüge, die auch einen immer höheren Anteil des Schienengüterverkehrs ausmachen. Die schweren Güterzüge mit  Schüttgut (Eisenerz, Kohle) haben dagegen einen immer kleineren Anteil am Schienengüterverkehrsaufkommen.

In einem Schreiben vom 19. Mai 2015 kalkulieren der Verkehrsclub Deutschland und Pro Bahn mit 180 Güterzügen pro Tag über Forchheim und 124 über Ettlingen West.  Diesen Annahmen wurde von der DB nicht widersprochen. Von den 180 Zügen in Forchheim sollten demnach 160 durch den Tunnel fahren. Züge, die über Ettlingen West kommen, fahren hingegen bisher und auch weiterhin durch Rastatt.

Die Abgeordneten und Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen kritisieren schon immer die einseitige Fixierung der Bahn auf Hochgeschwindigkeitstrassen, den Rückzug aus dem Güterverkehr,  die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Strasse,  die Stillegung von Strecken und das Kappen von Industriegleisen. Von den Planungsfestlegungen für den Rastatter Tunnel und den dafür zugrunde gelegten Annahmen kann man halten, was man will: wirkliche Neuigkeiten enthalten die jüngsten „Enthüllungen“ nicht. Der Abschnitt zwischen Karlsruhe und Appenweier, in dem sich die Achsen Rotterdam-Genua und Paris-Budapest überschneiden, wird auch zukünftig ein Nadelöhr für den Bahnverkehr bleiben. Wenn wir wirklich Verkehr egal welcher Art von der Straße auf die Schiene verlagern wollen, werden also sowohl der Tunnel als auch die Stammstrecke durch Rastatt maximal ausgelastet bleiben müssen. Dass dabei auch der Lärmschutz optimiert werden muss, ist für uns Grüne eine Selbstverständlichkeit.

Schwarzparken vs. Schwarzfahren

Da stehen sie: auf dem Gehweg, auf dem Radweg. Sie zwingen FußgängerInnen zum Ausweichen auf die Straße. Sie hindern Elektrofahrzeuge am Erreichen der Ladestation und belegen Behindertenparkplätze. Konsequenzen? Fehlanzeige. Die allermeisten Kommunen haben nicht einmal Personal für den Vollzug der StVO eingestellt. Und die wenigen Kommunen, die überhaupt gegen FalschparkerInnen vorgehen, tun das mit Samthandschuhen.

Beispiele gefällig? In Ottersweier wurden Maßnahmen zwar groß angekündigt, vom Verteilen von „Knöllchen“ (auch so ein sanfter, samtener Begriff) wird vorläufig abgesehen. Oder zurückgeschreckt? In Rastatt werden sogar RichtigparkerInnen zusätzlich belohnt – mit Gummibärchen und Dankeskarte! Und wenn nach mehrfacher Ermahnung und mehrfachem kostenlosem Falschparken ein Strafzettel fällig wird, kann er von vielen AutofahrerInnen aus der Portokasse bezahlt werden.

Ganz anders der Umgang mit denjenigen, die ohne Fahrkarte in öffentlichen Verkehrsmitteln angetroffen werden. Wer statt 6 m2 öffentlichen Raums für seine Blechkarosse nur einen halben für seinen Sitzplatz in Anspruch nimmt,  bekommt die volle Härte des Gesetzes zu spüren. Dies ist nämlich eine Straftat. STRAFTAT! Außerdem werden zusätzlich 60 € fällig. Im Wiederholungsfall droht ein Hausverbot. Für Menschen oder Führerschein kommt dies dem Entzug der persönlichen Mobilität gleich. Und wer ordnungsgemäß seine Fahrkarte gekauft hat, bekommt keinesfalls ein Päckchen Gummibärchen zur Belohung dafür.

Betrachtet man die soziale Herkunft von SchwarzparkerInnen und SchwarzfahrerInnen, so fällt natürlich auf, dass es um zwei ganz unterschiedliche Gruppen geht: wer kein Auto bezahlen kann, kann auch nicht falsch parken.

So richtig krass wird es, wenn man die weiteren Folgen dieser Ungleichbehandelung bedenkt: StraftäterInnen gehen in die Kriminalstatistik ein – FalschparkerInnen nicht. Und einmal davon abgesehen, dass Asylsuchende ohnehin kaum ein Auto haben: wenn dann die Rede davon ist, dass „straffällige AsybewerberInnen“ abgeschoben werden sollten, keimt der böse Verdacht, dass hier nicht ohne Grund mit zweierlei Maß gemessen wird.

Eine Seilbahn über den Rhein

„Nichts ist stärker als eine gute Idee, deren Zeit gekommen ist“ (Victor Hugo).
Noch stärker sind aber mehrere gute Ideen zusammengenommen und tatkräftige Menschen, die sie umsetzen.

Schon mehrfach habe ich – sowohl schriftlich als auch im persönlichen Gespräch mit Michael Mack – eine Verbesserung der öffentlichen Verkehrsanbindung des Europaparks Rust angemahnt. Ein langweiliger Bus von einem tristen Bahn-Haltepunkt kann für BesucherInnen eines Vergnügungspark keine attraktive Form der Anreise sein.

Aber auch der (außerhalb Straßburgs fast nicht vorhandene) grenzüberschreitende ÖPNV ist mein Thema seit vielen Jahren.

Und meine Leidenschaft für Seilbahnen als moderne Form der Elektromobilität ist anfangs vielleicht belächelt worden, mittlerweile aber gelten Seilbahnen als ernst zu nehmende Alternative zu Bus und Bahn.
Was das alles miteinander zu tun hat?
Der Europapark Rust beabsichtigt, eine Seilbahn über den Rhein in´s Elsaß zu bauen. Und erhält dafür Beifall von Macron bis Kretschmann.

Selbstverständlich kann man beim jetzigen Informationsstand noch nichts dazu sagen, ob das, was der Europapark da im Elsaß plant, sinnvoll und ökologisch vertretbar ist. Aber allein schon die Tatsache, dass einer Seilbahn als Verkehrsmittel der Vorzug gegeben wird, setzt ein Zeichen für die Region.

Wölfe markieren!

Im Umgang mit dem Wolf ist vieles irrational. In einem Land, in dem täglich 10 Menschen Opfer des Autoverkehrs werden, stellen Wölfe keine realistische Gefahr dar. Wer in den Schwarzwald fährt und dort heil ankommt, hat den gefährlichsten Teil der Reise bereits überstanden. Und das Risiko, von einem Vertreter der Art Canis lupus verfolgt, bedroht oder gebissen zu werden, ist für JoggerInnen und BriefträgerInnen ohnehin stets präsent.

Ein großes Problem im Umgang mit dem Wolf scheint mir die Unsicherheit über seinen Aufenthaltsort zu sein. Der Wolf ist da, aber wo er genau ist, weiß offensichtlich niemand. Deshalb müssen nun weiträumig Schaf- und ZiegenhalterInnen im ganzen Nordschwarzwald aufrüsten und Zäune bauen, um ihre Herden für den Fall der Fälle zu schützen. Ob diese Maßnahmen dann ausreichen, ist ebenso ungewiss.

Viel wäre also schon gewonnen, wenn der Wolf zu lokalisieren wäre. Mit einem GPS-Sender ausgestattet, könnte der Wolf jederzeit geortet werden. Schutzmaßnahmen könnten also auf Gebiete beschränkt werden, in denen er sich tatsächlich aufhält. Selbst ein kurzfristiges Eingreifen wäre möglich, wenn sich ein Wolf einer Herde nähert oder Siedlungen zu nahe kommt. So könnte ein Schäfer eine Nachricht auf sein Smartphone bekommen, wenn sich ein Wolf näher.

Auch aus wissenschaftlicher Sicht wäre es vorteilhaft, mehr über die Streifzüge von Wölfen zu erfahren. An sich ist das Markieren von Tieren mit Sendern nichts Neues. Das Projekt „Wanderwolf“ stattet Lausitzer Wölfe mit satellitengestützten Halsbandsendern aus. Und in Niedersachsen wurde bereits 2015 ein Wolf mit einem Sender versehen, um bei einem möglicherweise auffälligen Verhalten schneller mit geeigneten Vergrämungsmaßnahmen zu reagieren.

Wenn man diesen Gedanken aber weiter spinnt, erscheint es zunehmend unlogisch, die Landschaft mit Elektrozäunen vollzustellen, deren einziger Sinn es ist, angreifenden Wölfen einen elektrischen Schlag zu versetzen. Wenn der Wolf einen Sender tragen kann, dann kann er auch gleich selbst ein Gerät am Körper tragen. das ihm einen solchen Schlag verpasst. Strom-Halsbänder für Hunde sind bereits erhältlich. Als sanftere Methode wären Vibrationsgeräte geeignet.  Weidetiere könnten gleichermaßen mit einem mobilen Sender ausgestattet werden, der solche Impulse am Wolf aktivieren würde. Und das nicht erst dort, wo der Elektrozaun stehen würde – bereits bei der Annäherung an eine Herde könnten zunächst schwache, dann immer stärker werdende Impulse für einen Lerneffekt sorgen, dass dies mit unangenehmen Folgen verbunden ist. Sollte all dies nicht helfen, wäre letztlich selbst das Ausschalten eines Wolfes (und damit meine ich nicht das Töten) im Falle eines Angriffs machbar.

Aber auch zu seinem eigenen Schutz könnte ein Wolf auf Distanz zu stark befahrenen Straßen gehalten werden.

Bleibt die Frage, wie ein solcher Sender oder Impulsgeber am Tier angebracht werden kann. Denn dazu muß man es erst einmal finden. Wenn die Alternative dazu aber „Abschuss“ heißt, erübrigt sich die Frage: denn wer einen Wolf erschießen kann, kann ihn auch betäuben, um ihn mit einem Sender zu versehen.